Nächste Entscheidung über Freigabeverfahren

Das Oberlandesgericht Nürnberg wird am morgigen Mittwoch über das von Pfleiderer beantragte Freigabeverfahren für die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juli entscheiden. Diese Entscheidung wird in einem einstufigen Verfahren getroffen. Eine zweite Instanz ist damit nicht vorgesehen; Pfleiderer kann somit auch keine Rechtsmittel einlegen. Das Freigabeverfahren für die Beschlüsse der Hybridanleihe-Gläubigerversammlung war vom Landgericht Frankfurt am 27. Oktober 2011 dagegen in erster Instanz abgelehnt worden. Pfleiderer hatte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt; das Oberlandesgericht Frankfurt wird in zweiter Instanz spätestens im Verlauf des Februars entscheiden. Wird in beiden Verfahren eine Freigabe erteilt, kann Pfleiderer die Kapitalmaßnahmen unabhängig von den Hauptsacheverfahren umsetzen. Diese Hauptsacheverfahren gehen auf Einsprüche von Hybridkapitalgebern und Aktionären gegen die in den jeweiligen Versammlungen beschlossenen Kapitalmaßnahmen zurück.

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