MVV TB durchläuft europäisches Notifizierungsverfahren

Die am 31. August 2017 vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlichte „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen" (MVV TB) durchläuft inzwischen ein europäisches Notifizierungsverfahren. Laut der in dem nach der EU-Richtlinie 2015/1535 durchgeführten Notifizierungsverfahren festgelegten Frist darf die MVV TB frühestens ab dem 26. September von den Bundesländern umgesetzt werden.

Baden-Württemberg will als erstes Bundesland die MVV TB in der landesweit gültigen „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen" (VwV TB) umsetzen. Ursprünglich sollte diese zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, zum Jahresende 2018 wurde der Termin allerdings auf den 1. Oktober verschoben.

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