Abverkauf von E1-Lagerbeständen bleibt möglich

UBA und BLAC haben Mitte November FAQ-Dokument veröffentlicht

Bis zum 31. Dezember 2019 nach der aktuellen Version der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsVO) produzierte und an deutschen Standorten eingelagerte E1-Holzwerkstoffe können auch nach der zum 1. Januar 2020 anstehenden Umstellung der Formaldehyd-Prüfmethodik abverkauft werden. Dies hat das Umweltbundesamt ...

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