Laut dem am 19. April 2023 im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Einbau einer Biomasseheizung in Neubauten zur Erfüllung des Zieles, künftig 65 % des Wärmebedarfs eines Gebäudes unter Einsatz erneuerbarer Energien darzustellen, nur noch unter Auflagen mög...
GEG-Novelle lässt Biomasse bislang weitgehend außen vor
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