GEG-Novelle lässt Biomasse bislang weitgehend außen vor

Laut dem am 19. April 2023 im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Einbau einer Biomasseheizung in Neubauten zur Erfüllung des Zieles, künftig 65 % des Wärmebedarfs eines Gebäudes unter Einsatz erneuerbarer Energien darzustellen, nur noch unter Auflagen mög...

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