Rheinland-Pfalz will auch Holzhäuser bis 22 m zulassen

Auch in Rheinland-Pfalz soll es künftig möglich sein, Gebäude in Holzbauweise bis zu einer Höhe von 22 m zu errichten; bislang ist die Höhe auf maximal 13 m begrenzt. Am 26. Mai 2020 hat der Ministerrat des Landes einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung (LBO) im Grundsatz gebilligt. Vor Inkrafttreten muss der Entwurf noch das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren durchlaufen sowie vom Landesparlament verabschiedet werden.

In den vergangenen Jahren haben Baden-Württemberg (November 2017), Berlin (April 2018), Hamburg (Mai 2018), Hessen (Juni 2018) und Nordrhein-Westfalen (Januar 2019) ihre Landesbauordnungen für die Gebäudeklassen 4 und 5 entsprechend angepasst. Ein zentraler Punkt bei den Änderungen ist, dass tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile auch mit brennbaren Baustoffen ausgeführt werden können, wenn dafür die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen wird. Zudem muss sichergestellt sein, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchschutzbereiche, insbe-sondere Geschosstrennungen, hinweg übertragen werden.

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