DGfM droht Holzbauförderung mit rechtlichen Schritten

Rund sechs Monate nachdem die Landesregierung in Baden-Württemberg die Eckdaten ihrer Holzbau-Offensive vorgestellt hat, hat die Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) juristische Schritte angedroht, sollte das Land die Förderung für Neu- und Umbauten in Holzbauweise in Höhe von 16,5 Mio € in fünf Jahren in die Tat umsetzen.

Jörg Schmidt-Wottrich, von der Kanzlei SWKH, sieht in der Holzbau-Offensive Verfassungsgrundsätze und Vorgaben des Beihilferechts verletzt. Nach Einschätzung von Schmidt-Wottrich drohen Baden-Württemberg zudem Konflikte mit dem eigenen Haushaltsrecht. Als Waldeigentümer könnte die Holzbauförderung durch das Land auch kritische Fragen in Zusammenhang mit einem unlauteren Wettbewerb aufwerfen.
Die Fördergesellschaft proHolz BW und der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) haben mittlerweile ihrerseits Stellungnahmen veröffentlicht, in denen auf die von der DGfM erhobenen Vorwürfe eingegangen wird. Sowohl proHolz BW als auch der DHWR werfen dabei der DGfM gezielte Falschinformationen vor.
In einem Faktencheck geht der DHWR auf die Vorwürfen der DGfM näher ein.

- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -