Bauministerkonferenz beschließt Erleichterung für Holzbau

Auf der Bauminister-Herbstkonferenz in Norderstedt am 26. und 27. September wurde eine weitreichende Anpassung der Musterbauordnung (MBO) für den Holzbau beschlossen. Dies betrifft vor allem die Anforderungen beim Brandschutz für Gebäude bis zur Hochhausgrenze. In der MBO soll Holz als Baustoff künftig an der Stelle feuerbeständiger Bauteile eingesetzt werden können, wenn es bestimmten untergesetzlichen Regelungen, den so genannten Technischen Baubestimmungen gemäß der Muster-Holzbaurichtlinie (M-HolzBauRL) entspricht. Dabei kann es sich beispielsweise um zusätzliche Brandsperren an der Gebäudeaußenwandverkleidung handeln. Ausgeschlossen wird Holzbau weiterhin bei Brandwänden oder Wänden in Treppenräumen bzw. Rettungswegen. Hier bleibt die Regel bestehen, dass die Baustoffe widerstandsfähig gegen Feuer und nicht brennbar sein müssen. Mit der Umsetzung der vorgesehenen Änderungen wird das Bauen mit Holz in Gebäuden der Klassen 4 und 5 vereinfacht.

Die neue M-HolzBauRL in der Fassung vom 23. September sieht dabei unter anderem vor, dass Standardgebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 mit einer Höhe von bis zu 22 m in Massivholzbauweise zulässig sind, sofern in den Gebäuden lediglich Nutzungseinheiten enthalten sind, die jeweils eine maximale Größe von 200 m² aufweisen. Bislang lag die Obergrenze bei 13 m Höhe.

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