In Rheinland-Pfalz soll es künftig möglich sein, Gebäude in Holzbauweise bis zu einer Höhe von 22 m zu errichten; bislang ist die Höhe auf maximal 13 m begrenzt. Am 26. Mai 2020 hat der Ministerrat des Landes einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung (LBO) im Grundsatz gebilligt. Vor Inkrafttreten ...
Auch Rheinland-Pfalz will künftig Holzhäuser bis 22 m zulassen
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