Mit Dekret Nr. 313 vom 8. März 2022 hat die russische Regierung ein vorläufig bis 31. Dezember geltendes Exportverbot für verschiedene Holzprodukte verhängt. Von dem Dekret Nr. 313 sind sämtliche Holzprodukte mit den Zolltarifnummern der Position 4401 21 und 4401 22 (Hackschnitzel), 4403 (Rohholz) und 4408 ...
Russland erlässt Exportverbot für Rund- und Restholz
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