Russland erlässt Exportverbot für Rund- und Restholz

Mit Dekret Nr. 313 vom 8. März 2022 hat die russische Regierung ein vorläufig bis 31. Dezember geltendes Exportverbot für verschiedene Holzprodukte verhängt. Von dem Dekret Nr. 313 sind sämtliche Holzprodukte mit den Zolltarifnummern der Position 4401 21 und 4401 22 (Hackschnitzel), 4403 (Rohholz) und 4408 ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -