Nach der Praktiker AG und acht Tochtergesellschaften müssen jetzt auch die vier Unternehmen, die die inzwischen 132 Max Bahr-Märkte in Deutschland betreiben, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Im einzelnen handelt es sich um die Baumarkt Max Bahr Geschäftsführungs GmbH, Baumarkt Max Bahr GmbH & Co. KG, Baumarkt Max Bahr Warenhandels GmbH und Baumarkt MB Vertriebs GmbH. Der Antrag soll wie bei den Praktiker-Tochtergeselllschaften am Amtsgericht Hamburg gestellt werden. Dabei wird ein Insolvenzplanverfahren angestrebt. Die Geschäftsführer der vier Max Bahr-Gesellschaften haben gestern Abend diesen Schritt angekündigt. Als Begründung wurde angeführt, dass ein Warenkreditversicherer die zugesagten Besicherungen von Lieferanten der Max Bahr-Märkte nicht aufrecht erhalten hat. Eine zuverlässige Warenversorgung der Max Bahr-Märkte sei daher nicht mehr gewährleistet. Dadurch sei auch die ursprünglich positive Fortführungsprognose für die Max Bahr-Gesellschaften weggefallen; die Unternehmen sind in der Folge überschuldet und zahlungsunfähig. Die Praktiker-Auslandsaktivitäten sind von den Insolvenzverfahren bei den Praktiker-Unternehmen und jetzt auch bei den Max Bahr-Gesellschaften nicht betroffen.
Max Bahr muss ebenfalls Insolvenzantrag stellen
© 2013 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.