Haftstrafe für Prokuristen der Holzhandlung Oberfeld

Das Landgericht Heidelberg hat den ehemaligen Prokuristen der insolventen Holzfachhandlung Oberfeld mit Sitz in Leimen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es laut einem Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung als erwiesen an, dass der Angeklagte rund 2,5 Mio € unterschlagen hat. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und sechs Monate gefordert. Die Vergehen des Prokuristen waren im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu Tage getreten. Nachdem die Holzhandlung am 25. September 2014 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am Amtsgericht Heidelberg Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, waren die von dem Prokuristen manipulierten Zahlungen entdeckt worden. Er hatte seit 2003 Schecks auf das Firmenkonto für fiktive Dienstleistungen ausgestellt, die er im Verwaltungssystem seines Arbeitgebers verbuchte und dann zur Gutschrift auf sein Privatkonto einreichte. Nachdem zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch ein Umsatzrückgang im Zuge einer Standortverlagerung 2010 als ursächlich für die drohende Zahlungsunfähigkeit angesehen worden waren, wird dies nun auch auf die jahrelange Veruntreuung zurückgeführt.

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