GD Holz wird erst nach 3. März Monitoring-Organisation

Der GD Holz wird nicht mehr rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Europäischen Holzhandelsverordnung am 3. März als Monitoring Organisation (MO) akkreditiert werden. Laut einer am 14. Februar vom GD Holz veröffentlichten Pressemitteilung hat die EU Kommission den Verband darüber informiert, dass die Prüfung der Bewerbungsunterlagen des GD Holz und auch anderer Bewerber noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und somit nicht mehr bis zum 3. März abgeschlossen werden kann. Der GD Holz bietet allerdings denjenigen Unternehmen, die sich dem GD Holz als MO anschließen wollen, sein Sorgfaltspflichtsystem ab dem 3. März vollumfänglich an. Bislang hat der Verband nach eigenen Angaben 60 Einzelverträge sowie ein Rahmenabkommen mit Nicht-GD-Holz-Mitgliedern geschlossen. Zudem wurden über 100 Mitarbeiter der MO-Partner in der Anwendung der Sorgfaltspflicht geschult.

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