GD Holz fordert Erweiterung des EUTR-Produktsortiments

In Zusammenhang mit der laufenden Evaluierung der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fordert der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) eine Erweiterung des Produktsortiments. Der GD Holz schlägt vor, weitere Produkte aus Holz einzubeziehen, die bisher noch nicht von der Verordnung erfasst werden, da sie nicht in Kapitel 44 der kombinierten Nomenklatur aufgeführt sind. Eine größere Produktpalette der EUTR ist nach Auffassung des GD Holz notwendig, um eine ausgewogene und faire Basis für alle Holzhandelsunternehmen zu schaffen.

Nach der aktuellen Verordnung könnten demnach Holzimporte als illegal eingestuft werden, der Import von Holzlöffeln oder Schneidebrettern aus der gleichen Holzart hingegen nicht. Darüber hinaus regt der GD Holz eine Reduzierung der von der Verordnung erfassten Produktgruppen an, die nicht aus Holz hergestellt sind, aber dennoch unter einer Warentarifnummer des Kapitels 44 angemeldet werden. In diesem Zusammenhang hatte es in der Vergangenheit gegensätzliche Auffassungen gegeben, beispielsweise bei massivem Bambusparkett.
In dem von der Europäischen Kommission angestoßenen Evaluierungsprozess der seit 2013 geltenden EUTR werden alle an der Verordnung NGOs, Verbände, Unternehmen, Behörden und Ministerien zum Inkrafttreten der Verordnung, ihrer Wirksamkeit, der nationalen Umsetzung und gegebenenfalls dem dadurch entstehenden Aufwand befragt und um entsprechende Rückmeldung an die Kommission gebeten. Ein Schritt in diesem Prozess war auch die Durchführung einer Online-Umfrage, die am 3. Juli 2015 geschlossen wurde. Die Ergebnisse dieser Umfragen werden mit für die Evaluierung der EUTR herangezogen, die von der Europäischen Kommission bis zum 3. Dezember abgeschlossen wird.

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