Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Luxemburg, vom Juni 2011 muss bei einem verdeckten Mangel eines verbauten Produkts wie zum Beispiel Parkett oder Paneele doch der Händler für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau fehlerfreier Ware sorgen. Der Händler hat entweder selbst den Aus- ...
EuGH: Händler müssen auch für Austausch von Waren mit verdeckten Mängeln zahlen
Kosten können aber bis zum Hersteller oder Importeur weitergeben werden
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