Am 3. März 2013 wird die bereits in Kraft getretene EU-Holzhandelsverordnung wirksam. Für Marktteilnehmer in der EU gilt ab diesem Datum ein offizielles Verbot zur Inverkehrbringung von Holz und Holzprodukten aus illegalem Einschlag. Vor dem Hintergrund des näher rückenden Wirksamkeitsdatums stand die ...
EU-Holzhandelsverordnung: Ab März 2013 ist Legalitätsnachweis für Holzimporte nötig
GD Holz wird sich als Überwachungsorganisation bewerben
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