TTF: Binnenmarktregeln sollen auch nach Brexit gelten

Die Timber Trade Federation (TTF) hat die britische Regierung dazu aufgefordert, in den laufenden Brexit-Verhandlungen mit der EU-Kommission eine Fortführung der bisher angewendeten Regeln für Importe aus EU-Ländern zu vereinbaren. Demnach sollen beim Außenhandel zwischen Großbritannien und der EU auch künftig keine Zollanmeldungen erforderlich sein. Des Weiteren soll das derzeit übliche System zur Mehrwertsteuerzahlung auch nach dem für März 2019 geplanten Brexit angewendet werden. Darüber hinaus tritt die TTF dafür ein, die gegenseitige Anerkennung von Normen und Standards beizubehalten.

Falls mit der EU keine Einigung erzielt wird, müssten Importeure künftig für eingeführte Holzprodukte die Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % im Voraus und nicht wie bisher üblich erst nach dem Weiterverkauf bezahlen. Zollanmeldungen würden die Abfertigungszeiten erheblich verlängern.
Sollten die aktuellen bzw. vergleichbaren Regeln für den Außenhandel mit der EU künftig nicht mehr gelten, rechnet die TTF damit, dass der britischen Holzwirtschaft zusätzliche Kosten in Höhe von 1 Mrd £ entstehen. Auch bei Abschluss eines umfassenden Austrittsabkommens gelten nach gegenwärtigem Verhandlungsstand die Binnenmarktregeln nach einer Übergangsfrist ab Dezember 2020 nicht mehr.

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