Lockdown in Deutschland wird bis 18. April verlängert

Die seit dem 8. März geltenden und eigentlich bis zum 29. März befristeten Lockdown-Maßnahmen in Deutschland werden bis zum 18. April verlängert. Die gestrige Bund-Länder-Konferenz hat wie erwartet die bei der vorangegangegen Sitzung am 3. März vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte konsequent umgesetzt. Laut dieser Notbremse müssen die bis zum 7. März geltenden schärferen Regelungen wieder in Kraft treten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.0000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einer Region auf über 100 steigt.

Der nicht versorgungsrelevante Einzelhandel und damit auch der Möbelhandel muss dann wieder komplett geschlossen werden und darf seinen Kunden lediglich noch „Click&Collect“ anbieten. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sind Terminshopping-Angebote („Click&Meet“) erlaubt. Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 dürfen Einzelhändler bei Einhaltung der entsprechenden Hygienekonzepte und Begrenzung der Kundenzahl generell öffnen.
An den Ostertagen vom 1. bis 5. April wurde eine sogenannte erweiterte Ruhezeit angesetzt, die unter anderem ein Ansammlungsverbot und weitgehende Kontaktbeschränkungen beinhaltet. Am Ostersamstag dürfen ausschließlich Lebensmittelgeschäfte geöffnet werden. Der Bund wird dazu noch einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung vorlegen.
Für Unternehmen, die besonders schwer und über einen langen Zeitraum von der Schließung betroffen sind, soll ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickelt werden. Die Unternehmen sind weiterhin angehalten, ihren Mitarbeiter Home Office zu ermöglichen. Außerdem sollen die Testangebote in allen Unternehmen erhöht werden. So soll Mitarbeitern, die nicht im Home Office arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche ein Test angeboten werden. Die nächste Bund-Länder-Konferenz ist für den 12. April angesetzt.

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