HDE: Gutachten hält 2G-Regel im Handel für rechtswidrig

Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Noerr kommt zu dem Ergebnis, dass 2G-Beschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind. Der HDE appelliert daher an die Politik, entsprechende Regelungen wiede

Das Gutachten, das auch die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der im Frühjahr im Zuge der dritten Corona-Welle eingeführten Bundesnotbremse berücksichtigt, stellen die Maßnahmen unter anderem eine Verletzung der Berufsfreiheit und des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts dar. Kurzfristig sei der Staat daher zu finanziellen Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet, die im neuen Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen sind. Das Gutachten betont, dass 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.

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