Gericht in Niedersachen kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat gestern die 2G-Regel im nicht versorgungsrelevanten Einzelhandel vorläufig aufgehoben. Aus Sicht des Gerichts ist die Maßnahme zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar. Der 13. Senat des Gerichts führte zudem an, dass es zu viele Ausnahmen von der 2G-Regel geben würde. Darüber hinaus könnten die Kunden auch im Einzelhandel dazu verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat daher noch gestern Abend angekündigt, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel in der Corona-Verordnung verankern zu wollen.

Geklagt hatte die Kaufhauskette Woolworth. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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