Die Beschlussvorlage der für heute angesetzten Bund-Länder-Konferenz sieht die deutschlandweite Einführung der 2G-Regel im Einzelhandel vor. Davon ausgenommen wären ausschließlich Geschäfte des täglichen Bedarfs.
In verschiedenen Bundesländern wie zum Beispiel Brandenburg, Thüringen und Berlin greift die 2G-Regel für nicht versorgungsrelevante Einzelhändler bereits. Im Saarland soll die Beschränkung ab dem kommenden Montag in Kraft treten. In Baden-Württemberg ist die 2G-Regel derzeit noch auf Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 500 beschränkt; in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 500 gilt die 3G-Regel.