Bayern lässt jetzt auch Baumärkte schließen

Im Rahmen der heute vom Bundesland Bayern verhängten Allgemeinverfügung, in der unter anderem Ausgangsbeschränkungen festgelegt werden, wird jetzt auch der Betrieb von Baumärkten untersagt. Die Regelung gilt ab heute Nacht 0 Uhr für zunächst zwei Wochen. Bislang hatte auch Bayern Baumärkte noch zu den versorgungsrelevanten Handelssegmenten gezählt. Gaststätten und Friseurbetriebe müssen in Bayern ebenfalls schließen.

Das Spektrum der Handelssegmente für den täglichen Bedarf wurde mit der Allgemeinverfügung auf Super- und Getränkemärkte, Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Brief- und Versandhandel, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Reinigungen eingeengt.

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