Nach Bayern hat vorgestern auch der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel für den nicht versorgungsrelevanten Einzelhandel mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Aus Sicht des Gerichts ist die von der Landesregierung wegen der Omikron-Variante vorgenommene Beibehaltung der Alarmstufe II voraussichtlich rechtswidrig, da erhebliche Grundrechtsbeschränkungen nicht abgekoppelt von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz angeordnet werden könnten.
Geklagt hatte eine Betreiberin eines Schreibwarengeschäftes, die sich in ihrer Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sah.
In Bayern hatte der Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regelung im Handel bereits am 19. Januar gekippt.