KKR/Välinge: Wettbewerbsbehörden erteilen Freigabe

Das deutsche Bundeskartellamt und die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) haben Mitte März den geplanten Einstieg des US-amerikanischen Private Equity-Unternehmens KKR bei dem schwedischen Intellectual Property- und Entwicklungsunternehmen Välinge Innovation genehmigt. Das Bundeskartellamt hat in dem seit dem 22. Februar unter dem Aktenzeichen B1-44/16 laufenden Prüfverfahren am 16. März seine Freigabe erteilt. Gegen den ebenfalls am 22. Februar bei der BWB eingereichten Antrag wurden innerhalb der bis zum 22. März laufenden Frist keine Einwände erhoben, so dass auch in Österreich das Durchführungsverbot weggefallen ist. Laut KKR und Välinge Innovation ist eine wettbewerbsrechtliche Zustimmung nur in den europäischen Ländern erforderlich, in denen KKR aufgrund von Aktivitäten in anderen Bereichen über festgelegte Umsatzschwellen kommt, eine Anmeldung bei der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission war dagegen nicht erforderlich.

KKR will insgesamt 50 % der Anteile an Välinge Innovation übernehmen. Die bisherigen Minderheitsgesellschafter Kronospan-Gruppe und Swiss Krono Group werden ihre 20 %-Beteiligungen komplett an KKR verkaufen, der bisherige Mehrheitsgesellschafter Välinge Flooring Technology AB (VFT) wird weitere 10 % abgeben. Nach der Vertragsunterzeichnung am 5. Februar waren die beteiligten Unternehmen von einem Closing bis April ausgegangen.

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