I4F will US-Patent von Vilox annullieren lassen

Nach dem Geschäftsbereich „Technologies“ der Unilin bvba, Wielsbeke/Belgien, geht auch das Intellectual Property-Unternehmen I4F Licensing N.V., Turnhout/Belgien, in den USA gegen die Vilox Sweden AB, Helsingborg, vor. Ende Februar 2024 hat I4F beim Patent Trial and Appeal Board des United States Patent and Trademark Office (USPTO) eine Inter Partes-Review (IPR) des von Vilox gehaltenen US-amerikanischen Patents US 11,421,425 beantragt. Nach Auffassung von I4F enthält dieses Patent keine echte technologische Innovation; die beschriebene Technologie für eine Verbindung von Fußbodenelementen sei daher nicht lizenzierbar. Aus dieser Einschätzung leitet I4F die Forderung nach einer Annullierung des US-Patents ab. Das Unternehmen hat zudem deutlich gemacht, dass es auch gegen eine mögliche Verletzung von eigenen Patenten durch über eine Vilox-Lizenz hergestellte Produkte vorgehen will. Bislang wurden allerdings noch keine konkreten Schritte eingeleitet.

Das angegriffene Patent beschreibt unter dem Titel „Joining system for floor panels“ ein einstückiges Verlegesystem für Bodenbeläge, bei dem die Verriegelung über eine Angling/Angling-Verbindung erfolgt. Vilox hatte das Patent am 3. Mai 2019 beim US-amerikanischen Patentamt angemeldet; die Veröffentlichung ist am 23. August 2022 erfolgt. Das US-Patent nimmt Bezug auf vergleichbare Patente in verschiedenen anderen Ländern, unter anderem in Schweden, in der EU, in Kanada, Australien und China. In Südkorea wurde der Patentantrag dagegen zurückgezogen. Als früheste Priorität gilt das von Vilox Sweden am 4. Mai 2018 angemeldete und am 5. November 2019 veröffentlichte schwedische Patent SE 1830152A. Das korrespondierende europäische Patent EP 3788215A1 wurde wie das US-Patent am 3. Mai 2019 angemeldet. Seit dem 10. März 2021 liegt die Patentveröffentlichung vor.

Unilin Technologies hatte am 24. Januar am US District Court for the Eastern District of Texas eine Patentverletzungsklage gegen Vilox, den thailändischen SPC-Hersteller Amy Group und den in Tyler/Texas ansässigen Distributeur East Texas Floors eingereicht. Der Klage wurden zwei Patente zum Produktionsprozess für SPC-Trägermaterialien und dem Füllstoffeinsatz bei SPC zugrundegelegt. Zuvor hatte Vilox bei der US Customs and Border Protection (CBP) angefragt, ob nach seinen Patenten lizenzierte SPC-Produkte unter die seit Mai 2020 geltende „General Exclusion“ für die drei von Unilin gehaltenen Patente US 9.200.460, US 10.208.490 und US 10.233.655 fallen. Das CBD hat in einer am 30. Januar ergangenen Entscheidung festgestellt, dass die Vilox-Produkte nicht von der General Exklusion erfasst werden (s. EUWID Nr. 6/2024).

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -