Kartellamt verhängt Strafen für Bodenbelagskonzerne

Die französische Kartellbehörde Autorité de la concurrence hat im Verfahren gegen drei Bodenbelagshersteller Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 302 Mio € verhängt. Eine entsprechende Entscheidung wurde gestern veröffentlicht. Betroffen sind die Unternehmen Tarkett, Forbo und Gerflor sowie der französische Verband SFEC. Nach Ansicht der Kartellbehörde haben die drei Unternehmen illegale Absprachen bei der Vermarktung von PVC-Bodenbelägen und beiden Preisen getroffen. Dem SFEC wird unter anderem vorgeworfen, den Herstellern ein Forum für den Austausch entsprechender Informationen geboten zu haben.

Tarkett muss gemäß der jetzt getroffenen Entscheidung eine Kartellstrafe in Höhe von 165 Mio € zahlen. Damit übertrifft die Forderung die bereits für diesen Zweck gebildete Rückstellung über 150 Mio €. Tarkett hat in einer ebenfalls gestern veröffentlichten Mitteilung die Überprüfung des Kartellamtsbeschlusses angekündigt; parallel dazu will das Unternehmen weitere 15 Mio € zurückstellen.

Die geforderte Kartellstrafe für Forbo beläuft sich auf 75 Mio €. Das Unternehmen hat ebenfalls im Vorfeld eine Rückstellung über 85 Mio sfr bzw. umgerechnet rund 73,6 Mio € zulasten des Betriebsgewinns im ersten Halbjahr 2017 vorgenommen. Gerflor muss eine Zahlung in Höhe von 62 Mio € leisten und gegen den Verband SFEC wurde eine Strafe von 300.000 € verhängt. Die Zahlung der Kartellstrafe wird voraussichtlich Ende 2017 oder Anfang 2018 fällig werden.

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