I4F reicht am PTAB Einspruch gegen Unilin-Patent ein

Die Intellectual Property-Gesellschaft Innovations4Flooring (I4F) hat am 29. Mai am Patent Trial and Appeal Board (PTAB) des US Patent and Trademark Office (USPTO) eine sogenannte Inter Partes Review (IPR) für das von Unilin gehaltene Patent US 9.200.460 beantragt. Ziel ist eine Aufhebung des Patents. I4F begründet diese Forderung mit Prior art-Aspekten. Nach Auffassung des Unternehmens sind in dem Patent Anprüche beschrieben, die bereits vor dem Patentantrag bzw. der Patenterteilung bekannt und in der Bodenbelagsindustrie eingesetzt worden waren. I4F geht davon aus, dass das PTAB innerhalb der nächsten sechs Monate über eine Aufnahme der Inter Partes Review entscheiden. Falls es zu einer solchen Prüfung kommt, wird innerhalb von weiteren zwölf Monaten über die Aufhebung des Patents entschieden.

Unilin hat das jetzt angegriffene Patent unter anderem bei der am 25. März über die Intellectual Property-Gesellschaft Flooring Industries bei der US-amerikanischen International Trade Commission (ITC) am US Department of Commerce eingereichten Beschwerde eingesetzt. Diese ITC-Beschwerde richtet sich gegen insgesamt 45 chinesische Bodenbelagshersteller und US-amerikanische Distributeure.

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