Gericht untersagt Lizenzvergabe durch Windmöller

Die während der Domotex von der Ulrich Windmöller Consulting GmbH & Co. KG (UWC) ausgesprochene Kündigung der seit Februar 2010 bestehenden Lizenzkooperation mit Unilin ist nicht zulässig. Die Lizenzvergabe für die von UWC gehaltenen Patente muss damit auch weiterhin exklusiv über die zu Unilin gehörende Intellectual Property-Gesellschaft Flooring Industries laufen. UWC darf solche Patente damit weder selbst noch über den neu-en Kooperationspartner Innovations4Flooring (I4F) anbieten oder vergeben.

Das Landgericht Düsseldorf hat mit der am Freitag ergangenen Entscheidung den Anträgen von Unilin entsprochen und eine einstweilige Verfügung verhängt, die UWC inzwischen zugestellt wurde. In dieser einstweiligen Verfügung wird das Angebot bzw. die Vergabe von Lizenzen durch UWC mit einer Strafzahlung von jeweils 250.000 € belegt. UWC kann Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf einlegen.

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