Forbo hat ebenfalls Rückstellungen für Kartell gebildet

Ähnlich wie Tarkett hat auch der Schweizer Forbo-Konzern eine Rückstellung für mögliche Kartellstrafen aus einem seit 2013 in Frankreich laufenden Kartellverfahren gebildet. Während Tarkett 150 Mio € zurückgestellt hat, wird Forbo 85 Mio sfr bzw. umgerechnet 76,8 Mio € verbuchen.

Laut einer am 20. Juli veröffentlichten Mitteilung hat Forbo mögliche Belas-tungen aus diesem Kartellverfahren in seinen Finanzberichten bislang als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Inzwischen hat das Unternehmen von der französischen Kartellbehörde allerdings eine verlässliche Indikation für die zu erwartende Kartellstrafe erhalten, so dass dieser Sondereffekt nun bilanziell berücksichtigt wird. Bereinigt um diesen Sondereffekt hält Forbo allerdings an der zuletzt veröffentlichten Guidance für das Geschäftsjahr 2017 fest.
Die Rückstellung bezieht sich auf ein im März 2013 von der französischen Kartellbehörde eingeleitetes Kartellverfahren gegen mehrere Hersteller von elastischen Bodenbelägen. Diese sollen ab Anfang der 90er Jahre ihr Verhalten am Markt abgestimmt haben.

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