Berufung bestätigt Kartellrechtsverstoß von Jeld-Wen

Der US-amerikanische Fenster- und Türenhersteller Jeld-Wen Holding konnte den kartellrechtlich angeordneten Verkauf seines Türdeckwerks Towanda/Pennsylvania über das erste Berufungsverfahren nicht abwenden....

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -