Dr. Hahn hat auf Bau einstweilige Verfügung erwirkt

Der Baubeschlaghersteller Dr. Hahn hat auf der Bau in München eine einstweilige Verfügung gegen einen spanischen Aussteller erwirkt, worauf dieser Teile seines Sortiments von seinem Messestand entfernen musste. Der von Hahn vorgebrachte Vorwurf bezog sich auf die Verletzung des europäischen Patents EP 2 185 827 B1 „Montageschraube und Befestigungsanordnung mit einem Hohlkammerprofil“. Dieses Patent, das sich auf eine von Dr. Hahn und den Fischerwerken gemeinsam entwickelte Ankerschraube bezieht, war im Januar 2011 erteilt und im März 2014 in einem Einspruchsverfahren vom Europäischen Patentamt bestätigt worden. Dr. Hahn hatte nach dieser Entscheidung bereits Maßnahmen gegen Unternehmen angekündigt, die die Anker-Schraube unter Verletzung der Patentrechte produzieren und in den von dem Patent abgedeckten Ländern vermarkten. Nach eigenen Angaben hat Dr. Hahn inzwischen mehrere Unternehmen abgemahnt und zum Teil auch verklagt.

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