Die beiden in Klagenfurt geplanten Holzheizkraftwerke benötigen nun doch keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dies hat das Land Kärnten nach übereinstimmenden Berichten des ORF und der Kleinen Zeitung heute entschieden. Zuvor hatte am 25. Februar das Bundesverwaltungsgericht nach einer Beschwerde des Ökobüro - Allianz der Umweltbewegung, beide Wien, die Befreiung von einer UVP in Frage gestellt und das Land Klagenfurt zur Klärung aufgefordert. Vom Magistratrat der Stadt Klagenfurt war am 10. Februar die Genehmigung für beide Kraftwerke ohne UVP erteilt worden. Mit einem Baubeginn der künftig von der RZ-Gruppe betriebenen Kraftwerke wird in Kürze gerechnet. Die Inbetriebnahme soll bis zum Jahresende erfolgen.
In Klagenfurt geplante Kraftwerke benötigen keine UVP
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