Finnpulp erhält umweltrechtliche Genehmigungen

Mit der Erteilung der umweltrechtlichen Genehmigungen für Finnpulp hat ein weiteres der derzeit in Finnland geplanten Zellstoff- und Bioraffinerieprojekte einen Schritt zur Umsetzung gemacht. Die für Ostfinnland zuständige Regionalbehörde Aluehallintovirasto (AVI) in Kuopio hat im März die Entnahme von Frischwasser und die Einleitung von geklärten Abwässern sowie die Errichtung der hierfür benötigten Kläranlagen und Leitungsnetze mit Auflagen genehmigt. Darüber hinaus werden dem Unternehmen Veränderungen an Uferlinien benachbarter Gewässer während der Bauphase erlaubt. Auch für Lärm und Abgase sowie notwendige Entschädigungszahlungen hat die Behörde die entsprechenden Werte festgelegt.

Dabei wird von Finnpulp aber auf die strengen Auflagen hingewiesen. So liegen die von AVI genehmigten Werte besonders bei der Einleitung von Abwässern laut Finnpulp deutlich unter den europäischen Vorschriften. Auch die Regionalbehörden schreibt in ihrer eigenen, zeitgleich mit Finnpulp veröffentlichten Pressemitteilung von Grenzwerten, die nur durch zusätzlichen Investitionen in Reinigungs- und Abwasseraufbereitungsanlagen erfüllt werden können.
Im Zusammenhang mit den nun unter Auflagen erteilten umweltrechtlichen Genehmigungen teilt Finnpulp mit, dass in den nächsten Monaten weitere Verhandlungen mit Investoren geführt werden sollen. Dabei werden auch die grundlegenden Planungen für das Zellstoffwerk und die Bioraffinerie vorangetrieben. Eine abschließende Investitionsentscheidung wird allerdings voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2018 fallen.

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