Deutsche See verklagt VW wegen arglistiger Täuschung

Der Fischverarbeiter Deutsche See GmbH hat in einer am Freitag am Landgericht Braunschweig eingereichten Klage die mit der Volkswagen AG geschlossenen Verträge über die Lieferung von rund 500 Firmenwagen angefochten. Das als Einzelkläger auftretende mittelständische Unternehmen wirft dem Fahrzeughersteller arglistige Täuschung vor.

In den Jahren 2009 und 2010 hatte sich die Deutsche See GmbH dafür entschieden, sämtliche Nutzfahrzeuge und PKW auf schadstoffarme und perspektivisch auch auf elektroangetriebene Fahrzeuge umzustellen. VW hatte nach entsprechenden Zusagen den Zuschlag erhalten und in der Folge rund 500 Firmenfahrzeuge geliefert. Bei den gelieferten Dieselfahrzeugen hatte VW dann allerdings die manipulierende „Defeat Device“-Technik eingesetzt; weitere Vereinbarungen wie die Entwicklung eines Elektroantriebs oder die Verringerung der Umweltbelastungen wurden von VW laut Deutsche See GmbH nicht eingehalten.
Das Unternehmen hatte sich in der Folge um eine außergerichtliche Lösung bemüht. Laut Deutsche See GmbH konnten diese Gespräche allerdings nicht mit den verantwortlichen Managern geführt werden, da VW nur noch Juristen und PR-Manager in die Verhandlungen entsandt hat. Daher hat sich die Deutsche See GmbH als nach eigener Aussage erster VW-Großkunde für den Klageweg entschieden.

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