Zollamt stellt Gitarren wegen CITES-Verstößen sicher

Das Hauptzollamt Frankfurt hat bei im Zusammenhang mit der Musikmesse kontrollierten Musikinstrumenten Verstöße gegen das CITES-Abkommen festgestellt. Aus einer Anfang April kontrollierten Frachtsendung mit 647 Musikinstrumenten aus China, Südkorea und den USA wurden nun 127 Gitarren sichergestellt. Beim Bau der Gitarren war Palisander verwendet worden, ohne dass die entsprechenden Dokumente vorgelegt werden konnten. Hintergrund ist, dass mit der Entscheidung auf der am 4. Oktober 2016 zu Ende gegangenen 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Johannesburg/Südafrika alle Dalbergia-Arten, zu der unter den Namen Palisander oder Rosenholz gehandelte Hölzer zählen, dem Artenschutzabkommen CITES unterliegen. Neben den ohnehin bereits in CITES-Anhang I und II geführten Dalbergia-Arten ist mit der Aufnahme aller weiteren Arten in CITES Anhang II ein Handel mit diesen Holzarten nur noch in eingeschränktem Umfang und unter Auflagen möglich. Völkerrechtlich sind die Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz am 2. Januar in Kraft getreten. Auf EU-Ebene sind die Entscheidung durch eine Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 338/97 am 4. Februar rechtskräftig umgesetzt worden. In einem in diesem Zusammenhang stehenden Schreiben weist das Bundesamt für Naturschutz darauf hin, das die sich aus der CITES II-Listung ergebenden Auflagen auch für Gegenstände gelten, in denen die entsprechenden Holzarten enthalten sind. Eine Einfuhr in die EU darf nur mit Genehmigung erfolgen. Ausnahmen für beispielsweise in Musikinstrumenten verbauten Palisander gelten nur für die in Mexiko vorkommenden Dalbergia-Arten sowie beim nicht-kommerziellen Handel. Hierzu zählen unter anderem die Ein- und Ausfuhr von Musikinstrumenten für Auftritte von Musikern.

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