Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts (EPO), München, hat in einer mündlichen Verhandlung am 17. Dezember 2015 das von der Välinge Innovation AB, Viken/Schweden, genutzte Europäische Patent EP 2 248 665 in einer leicht abgeänderten Form bestätigt. Dabei wurde unter anderem der erfinderische Aspekt ...
Välinge-Patent für Kunststoffbeläge wurde beibehalten
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