Die Holzindustrie Pfeifer AG mit Sitz in Zug/Schweiz hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Regierung Graubünden zur Planungszone Domat/Ems eingelegt. Nachdem die Regierung Graubünden am 4. September die Rechtmäßigkeit der von der Gemeinde Domat/Ems im April ausgewiesenen Planungszone für das ehemalige Sägewerksgelände von Mayr-Melnhof Swiss Timber im Industriegebiet Vial/Industriezone C bestätigt hat, muss aufgrund der eingelegten Rechtsmittel nun das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden in Chur entscheiden. In der Frage der Baurechtszinsen in Höhe von monatlich 30.000 sfr, deren Zahlung Pfeifer nach der Ausweisung der Planungszone eingestellt hat, gibt es eine Einigung. So wurde von der Gemeinde Domat/Ems im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung am 20. Oktober bekannt gegeben, dass die Baurechtszinsen von Pfeifer nun wieder bezahlt werden.
Pfeifer legt Rechtsmittel gegen Planungszone ein
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