OLG Düsseldorf gibt morgen Kartellentscheidung bekannt

Wie nach der zweiten Verhandlungsrunde am 11. Januar festgelegt, wird das OLG Düsseldorf morgen seine Entscheidung im Kartellrechtsverfahren zur gemeinsamen Holzvermarktung durch das Land Baden-Württemberg bekannt geben. Der Termin ist für 9:30 Uhr angesetzt. Das OLG wird kurz danach eine Pressemitteilung mit den Eckpunkten der Entscheidung veröffentlichten. Vom Ministerium für Ländlichen Raum ist um 12:30 Uhr ein Pressekonferenz mit Landwirtschaftsminister Peter Hauk angekündigt. Eine umfassende Stellungnahme des Ministeriums zu der Entscheidung wird allerdings erst nach dem Vorliegen und einer Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung möglich sein.

Neben dem vielfach für morgen erwarteten Urteil mit Begründung des OLG ist aber auch die Bekanntgabe von Entscheidungen oder Beschlüssen möglich. Diese können unter anderem beinhalten, dass europarechtliche Fragen zuerst noch vom Europäischen Gerichtshof EuGH geklärt werden müssen. Bei den beiden Verhandlungsterminen vor dem 1. Kartellsenat unter dem Vorsitzenden Richter Prof. Jürgen Kühnen am 4. Mai 2016 und am 11. Januar 2017 hatten bereits die europarechtlichen Fragen im Bereich der Forstdienstleisten, die im Umfeld der Holzvermarktung von staatlichen Stellen für private und kommunale Waldbesitzer angeboten werden, einen breiten Raum eingenommen.

- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -