Das Landgericht Münster wird die zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Klausner-Gruppe 2007 geschlossenen Rundholzlieferverträge dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Diese Entscheidung bezüglich des weiteren Verfahrensfortgangs hat das Landgericht Münster, wie bereits nach der ersten Verhandlung des Hauptverfahrens am 28. August angekündigt, heute mitgeteilt. Das EuGH soll entscheiden, ob die Verträge gegen Beihilferecht verstoßen und damit eine illegale Begünstigung innerhalb der EU darstellen, obwohl mit dem Landgericht Münster und dem Oberlandesgericht Hamm in den beiden Instanzen der Feststellungsklage 2013 bereits die Verträge für gültig erklärt hatten. Nach einer Entscheidung des EuGH soll dann vom Landgericht Münster über die Schadensersatzforderung von Klausner sowie mögliche Holzlieferungen entschieden werden.
Landgericht Münster legt Klausner-Verträge dem EuGH vor
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