Das Bundeskartellamt bietet Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen Unterstützung bei der Entwicklung von kartellrechtskonformen Holzvermarktungsstrukturen an. Vergangene Woche hat die Behörde Fachministerien in den vier Bundesländern angeschrieben, kartellrechtskonforme Alternativen zu den bisherigen Vermarktungsmodellen aufzuzeigen. Dabei sollen auch das zu Jahresbeginn geänderte Bundeswaldgesetz und europarechtliche Regelungen wie ein diskriminierungsfreien Zugang für Dienstleistungsunternehmen Berücksichtigung finden. Die Konzepte für eine kartellrechtkonforme Rundholzvermarktung sollen dabei stärker als bislang im Dialog entwickelt werden.
Kartellamt berät zur rechtskonformen Holzvermarktung
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