HIT in Torgau widerspricht Genehmigungsbehörden

Im Streit um Baugenehmigungen für eine eines Biomassekraftwerks widerspricht HIT Holz in Torgau/Sachsen der Rechtsauffassung des Landratsamtes Nordsachsen. Der seit einigen Monaten andauernde Konflikt zwischen der Geschäftsführung und den Anteilseignern des Sägewerks und Palettenproduktion auf der einen sowie der Kommunalbehörde auf der anderen Seite war in den vergangenen Tagen eskaliert. HIT Holz hatte die Entlassung von 100 Mitarbeitern angekündigt, sollte der bereits begonnene Bau des Biomassekraftwerks nicht genehmigt und der im Juni verhängte Baustopp aufgehoben werden. Während das Landratsamt für das Holzindustrie-Gelände in Torgau einen Bebauungsplan fordert, um den Bau des Biomassekraftwerks auch mit Blick auf die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) genehmigen zu können, hält man bei HIT die bislang ohne Bebauungsplan erteilten Baugenehmigungen für ausreichend und gültig. HIT verweist auf darauf, dass das heute als Betriebsgelände genutzte ehemalige Munitionsdepot ein so genanntes faktisches Industriegebiet darstellt. Auf einem Gelände dieser Art können nach Meinung von HIT Baugenehmigungen ohne einen vorangegangenen Bebauungsplan erteilt werden. Neben der Entlassung der im Rahmen der 2011 begonnenen Erweiterungsinvestitionen eingestellten 100 Mitarbeiter drohen die HIT-Geschäftsführer sowie die an HIT beteiligte Prokon Unternehmensgruppe mit Schadensersatzklagen gegen den Landkreis, da ohne das Kraftwerk die neu installierten Kapazitäten nicht für die Palettenproduktion genutzt werden können.

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