Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches Kartellrecht

Die Waldbesitzarten übergreifende Nadelstammholzvermarktung in Baden-Württemberg ist nicht zulässig. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf unter dem Vorsitz von Prof. Jürgen Kühnen hat bei dem Verkündungstermin am 15. März 2017 die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 15. ...

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