Ab 2015 CE-Zeichen für Dachlatten

Seit 2012 ist für tragend eingesetztes Bauschnittholz nach DIN EN 14081 zwar das CE-Zeichen verpflichtend, speziell für Dachlatten ist bisher jedoch kein CE-Zeichen möglich gewesen, da entsprechende Festigkeitswerte fehlten. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) hat in einem Projekt mit der TU München umfangreiche Festigkeitsprüfungen für Dachlatten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse in Kürze vorliegen sollen. Die Untersuchungen wurden zunächst nur für die Holzart Fichte/Tanne und die Sortierklasse S 10 vorgenommen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BGBau) und die beteiligten Verbände des Dachdecker- und Zimmererhandwerks, der Holzhandel und der DeSH werden in einer Verbändevereinbarung die Vorgaben für die Dachlatte mit CE-Zeichen wie folgt festlegen: Fichte/Tanne, S 10, Nennquerschnitt 30/50 und 40/60, farbliche Kennzeichnung rot, Kennzeichnung des Lattenbündels, Lattenbündel max. 12 Latten, CE-Zeichen. Meßbezugsfeuchte 20 % (bei 20 % Holzfeuchte maßhaltig) CE-Zeichen auf Lattenbündel und in Begleitpapieren, Leistungserklärung vorhalten. Mit der BauBG und den beteiligten Verbänden ist die Umsetzung des CE-Zeichens für Dachlatten ab dem 1. Januar 2015 vereinbart. Damit die Betriebe das CE-Zeichen auch für Dachlatten vergeben können, ist eine CE-Zertifizierung des Betriebes nach DIN EN 14081 Voraussetzung. Bauholzsägewerke sollten diese CE-Zertifizierung bereits haben oder sich jetzt um eine Zertifizierung bemühen, damit sie rechtzeitig zum Jahresanfang das CE-Zeichen nutzen können. Dachlattenbetriebe müssen bei der Zertifizierung den Prüfbericht der TU München vorweisen. Der DeSH als Eigentümer des Prüfberichtes wird Betrieben den Bericht nach Abschluss eines Lizenzvertrages zur Verfügung stellen.

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