Der Bundesgerichtshof hat in zweiter Instanz das von dem Küchenhersteller Bulthaup gehaltene Patent EP 1163864 B1 „Möbelplatte und Verfahren zu deren Herstellung“ bestätigt. Damit wurde eine in zwei mündlichen Verhandlungen am 13. und 28. November 2012 getroffene Entscheidung des Bundespatentgerichts aufrecht erhalten. Das Bundespatentgericht hatte die im September 2010 von den Maschinenherstellern Homag und IMA sowie dem Kantenproduzenten Döllken eingereichte Nichtigkeitsklage gegen das Bulthaup-Patent abgewiesen und das Patent in den wichtigeren Teilen bestätigt. Die drei Unternehmen hatten nach der im Verlauf des ersten Quartals 2013 erfolgten Zustellung der Entscheidung Berufung beantragt, die jetzt vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde.
Bulthaup-Patent wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt
© 2015 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.