Bulthaup-Patent wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat in zweiter Instanz das von dem Küchenhersteller Bulthaup gehaltene Patent EP 1163864 B1 „Möbelplatte und Verfahren zu deren Herstellung“ bestätigt. Damit wurde eine in zwei mündlichen Verhandlungen am 13. und 28. November 2012 getroffene Entscheidung des Bundespatentgerichts aufrecht erhalten. Das Bundespatentgericht hatte die im September 2010 von den Maschinenherstellern Homag und IMA sowie dem Kantenproduzenten Döllken eingereichte Nichtigkeitsklage gegen das Bulthaup-Patent abgewiesen und das Patent in den wichtigeren Teilen bestätigt. Die drei Unternehmen hatten nach der im Verlauf des ersten Quartals 2013 erfolgten Zustellung der Entscheidung Berufung beantragt, die jetzt vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde.

- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -