Prof. Hörmann ist Sachwalter bei allen drei Alno-Verfahren

Am Donnerstagnachmittag hat das Amtsgericht Hechingen auch für die Gustav Wellman GmbH & Co. KG und die Alno Logistik & Service GmbH den am Vortag von der Alno AG eingereichten Anträgen auf ein vorläufiges Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt. Bei der Alno AG war die vorläufige Eigenverwaltung um 12.40 Uhr angeordnet worden. Der Beschluss für Wellmann folgte um 14.35 Uhr, der für Alno Logistik & Service um 15.13. Bei allen drei Unternehmen wurde der Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann als vorläufiger Sachwalter eingesetzt.

In den Beschlüssen des Amtsgerichts Hechingen zur Alno AG und zu Alno Logistik & Service wurde jeweils die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Boege Rohde Luebbehuesen (BRL) als Verfahrensbevollmächtigter genannt. Laut einer von Alno am Donnerstagnachmittag veröffentlichten Mitteilung hat das Unternehmen Stefan Denkhaus von dieser Kanzlei für die Restrukturierung engagiert.
Die Alno AG wurde laut dem Amtsgerichts-Beschluss bei dem am 12. Juli eingereichten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch die beiden Vorstände Christian Brenner und Andreas Sandmann vertreten. Beide werden in den Anträgen von Wellmann und Alno Logistik & Service je-weils als Geschäftsführer genannt.

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