Kartellamt verhängt Bußgelder gegen Möbelhersteller

Das Bundeskartellamt hat gegen fünf deutsche Möbelhersteller und vier verantwortliche Manager Bußgelder in Höhe von insgesamt 4,43 Mio € wegen vertikaler Preisbindung im Vertrieb verhängt. Bei den Herstellern handelt es sich um Hülsta, Rolf Benz, Kettler, Aeris und Zebra Nord.

Die Verfahren wurden aufgrund entsprechender Beschwerden von Händlern eingeleitet. Im Juni 2014 und Juli 2015 führte das Bundeskartellamt Durchsuchungen bei den Herstellern durch. In den entsprechenden Fällen haben die Hersteller unzulässigen Druck auf preisgünstigere Händler ausgeübt, um die Verkaufspreise zu beeinflussen. Insbesondere wurden Liefersperren angedroht und teilweise auch durchgesetzt. Zum Teil haben auch konkurrierende Händler dazu beigetragen, die Einhaltung der Mindestpreise zu überwachen, indem sie sogenannte „Abweichler“ bei den Herstellern meldeten und diese dazu aufforderten, auf die Einhaltung des Preisniveaus zu achten. Auf die Verhängung von Bußgeldern gegen diese Handelsunternehmen wurden in den Verfahren aus Ermessensgründen verzichtet.
Bedingt durch die unterschiedliche Schwere der Taten bzw. die jeweiligen Unternehmensgrößen unterscheiden sich die Einzelgeldbußen erheblich. Alle betroffenen Unternehmen haben einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung („Settlement“) zugestimmt, was zu einer Bußgeldreduktion in Höhe von jeweils 10 % geführt hat. Bei einigen Unternehmen hat sich ferner die aufgrund laufender Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße bußgeldmindernd ausgewirkt. Bis auf einen sind alle Bußgeldbescheide bereits rechtskräftig.

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