Alno und Wellmann beantragen Sanierungsverfahren

Die Alno AG wird beim Amtsgericht Hechingen einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung stellen. Für die Tochtergesellschaften Wellmann GmbH & Co KG und Alno Logistik & Service GmbH werden bei den zuständigen Amtsgerichten separate Verfahren eingeleitet. Alle anderen in- und ausländischen Tochtergesellschaften von Alno sind laut einer heute Abend von dem Unternehmen veröffentlichten Mitteilung nicht betroffen. Dies gilt insbesondere auch für die ostdeutsche Produktionsgesellschaft Pino Küchen GmbH.

Alno begründete die Eigenverwaltungsanträge mit der auch weiterhin angespannten Finanz- und Liquiditätslage. Die in den letzten Monaten nochmals forcierten Restrukturierungsmaßnahmen hätten zwar zu einer Verbesserung der operativen Zahlen geführt. Durch die hohen Finanzverbindlichkeiten und die daraus resultierende Zinsbelastung blieben wesentliche Ergebniszahlen allerdings negativ. Laut der Alno-Mitteilung konnten auch die zuletzt mit potenziellen Investoren und mit Gläubigern geführten Verhandlungen nicht zu einem Ergebnis gebracht werden, weshalb jetzt der Antrag auf Eigenverwaltung gestellt werden musste.

Falls die beteiligten Amtsgerichte dem Antrag zustimmen und ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren eröffnen, will der Alno-Vorstand die laufenden Restrukturierungsmaßnahmen fortführen. Der Vorstand muss dabei wie in dem seit 2012 geltenden ESUG vorgesehen mit einem von dem Amtsgericht eingesetzten Sachwalter zusammenarbeiten. Nach Aussage von Alno soll der Geschäftsbetrieb auch nach den Eigenverwaltungsanträgen unverändert fortlaufen. Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist für drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert.

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