Gläubiger entscheiden über Valentin Furnierwerk

Am 1. Februar soll die Gläubigerversammlung der insolventen Valentin Furnierwerk über den Abschluss eines Rundholzliefervertrags mit Hessen-Forst und somit über die Weiterführung des Geschäftsbetriebs entscheiden. Der Geschäftsbetrieb des seit 1. September 2014 insolventen Herstellers von Buchenschälfurnier für Spezialanwendungen wie Pressholz und Transformerwood sowie in geringerem Umfang für Sperrholz-, Formteil- und Tischlerplattenproduzenten ist seitdem von dem Insolvenzverwalter Dr. Franz-Ludwig Danko weitergeführt worden. Auf der Sitzung am 1. Februar sollen die Gläubiger nun einem Vorvertrag zur Lieferung von Buchenrundholz mit einem Wert von rund 1,3 Mio € in der laufenden Saison zustimmen. Die derzeitigen Marktpreise für schälfähige Buche zugrunde gelegt ergibt sich hieraus eine Einkaufsmenge die im Bereich der Lieferverträge vergangener Jahre und damit bei etwa 15.000-18.000 fm liegt. Das Holz wird wie bereits in den vergangenen Jahren dem Furnierwerk Valentin von Hessen-Forst als Konsignationslager zur Verfügung gestellt und soll durch eine Bankbürgschaft bis November 2016 abgesichert werden.

Neben der Zustimmung für den Rundholzliefervertrag und die Bankbürgschaft soll die Gläubigerversammlung am 1. Februar auch bereits über den Abschluss des Rundholzliefervertrags durch den Insolvenzverwalter und die Vereinbarung entsprechender Bankbürgschaften abstimmen. Bereits vor einigen Monaten hatte das Büro des Insolvenzverwalters darauf hingewiesen, dass Gespräche mit möglichen Investoren geführt werden und weiterhin eine übertragende Sanierung angestrebt wird.

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