Pelletwerke bleiben weiterhin von Stromsteuer befreit

Mit einem Erlass vom 11. Juli hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den drohenden Entzug der Stromsteuerentlastung für Pelletwerke abgewendet. Darin weist das BMF die für die Umsetzung der Stromsteuer verantwortliche Generalzolldirektion an, Pelletwerke weiterhin als Produzierendes Gewerbe und damit als stromsteuerbegünstigt einzustufen. Diese Befreiung war von den Zollbehörden auf der Basis eines Urteils des Landesfinanzgerichts Rheinland-Pfalz ursprünglich in Frage gestellt worden, da die Abfallbeseitigung in der maßgeblichen Klassifikation der Wirtschaftszweige kein Produzierendes Gewerbe ist.

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) hatte sich daraufhin an die Bundesregierung gewandt und nachgewiesen, dass Pelletwerke auf Basis der maßgeblichen statistischen Regelwerke dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen seien. Das BMF hat nach Bestätigung durch das Statistische Bundesamt diese Meinung letztlich geteilt und die Zuordnung der Pelletproduktion gegenüber der Zollverwaltung klargestellt.
Die jetzige Entscheidung betrifft ausschließlich Pelletwerke, die nicht in Sägewerke integriert sind. Integrierte Werke gehören zum Produzierenden Gewerbe und sind damit von der Stromsteuer befreit. Der DEPV begrüßt die Entscheidung, mit der erhebliche Steuerrückforderungen für die letzten zweieinhalb Jahre sowie deutliche Wettbewerbsnachteile für nicht-integrierte Pelletwerke vermieden werden.

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