Über die Holzfachhandlung Heinrich Oberfeld in Leimen wird voraussichtlich am 1. Dezember das Insolvenzverfahren eröffnet. Dies berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) unter Verweis auf Angaben des bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henrik Schmoll in Heidelberg. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war von der Holzhandlung bereits im 25. September am Amtsgericht Heidelberg gestellt worden. Die Ursache für die drohende Zahlungsunfähigkeit werden zum einen Umsatzrückgänge in Folge des Unternehmensumzugs an einen neuen Standort 2010 genannt. Allerdings ist im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens auch die Veruntreuung durch einen Buchhalter und Prokuristen von Oberfeld zu Tage getreten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Heidelberg wird dem Mitarbeiter vorgeworfen, seit 2011 in 238 Fällen Firmengelder in Höhe von über einer Million € veruntreut zu haben. Er soll Schecks auf das Firmenkonto für fiktive Dienstleistungen ausgestellt haben, die er im manipulierten Verwaltungssystem seines Arbeitgebers verbuchte und dann zur Gutschrift auf sein Privatkonto einreichte. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb einen Haftbefehl gegen den Mitarbeiter beantragt und den 54-jährige daraufhin in Untersuchungshaft genommen.
Holzhandel Heinrich Oberfeld insolvent
© 2014 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.