Wood Floor muss Schadensersatz an Unilin zahlen

Ein US-amerikanisches Bezirksgericht in Florida hat am vergangenen Donnerstag eine dauerhafte Verfügung gegen den US-amerikanischen Bodenbelagsdistributeur Wood Floor LLC und verbundene Unternehmen verhängt. Wood Floor muss zudem Schadensersatzzahlungen in nicht bekannt gegebener Höhe an den Hartbodenbelagshersteller Unilin Flooring leisten und zudem die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.

Nach Auffassung des Gerichts haben die in Florida ansässigen Distributeure mit ihren Laminatbodenlieferungen zwei US-amerikanische Patente von Unilin Flooring verletzt, die jeweils im Jahr 2001 erteilt worden waren. Im einzelnen handelt es sich um das Patent US 6,786,019, über das die V-Fugentechnologie von Unilin Flooring geschützt wird, sowie das auf die Embossed-in-Register Technologie bezogene Patent US 7,249,445.

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